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Sportkreis Wiesbaden e.V.
Diltheystr. 3a
65203 Wiesbaden
Tel: (0611) 74944

Das „Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein“ ist eine etablierte Initiative des Hessischen Kultusministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen, die bereits seit dem Schuljahr 1992/93 landesweit umgesetzt wird. Ziel des Programms ist es, insbesondere breiten- und freizeitsportliche Angebote im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Ausbaus von Ganztagsschulen gewinnt dieses Förderprogramm weiter an Bedeutung, da es Sportvereinen den Einstieg in schulische Kooperationen erleichtert und finanzielle Unterstützung bietet.
Die Förderung ist bewusst niedrigschwellig gestaltet: Bewilligte Kooperationen erhalten über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg jährlich 700 Euro. Die Auszahlung erfolgt dabei in zwei Raten jeweils nach dem ersten und zweiten Schulhalbjahr direkt an den beteiligten Sportverein. Auch wenn die Fördersumme vergleichsweise überschaubar ist, bietet sie eine wichtige Anschubfinanzierung, um Kooperationen aufzubauen und erste Strukturen zu etablieren. Gleichzeitig ist von Anfang an vorgesehen, dass sich die Zusammenarbeit perspektivisch selbst trägt. Daher sollten bereits während der Förderphase Überlegungen angestellt werden, wie die Kooperation langfristig finanziert werden kann.
Der Weg zur Förderung beginnt mit einem gemeinsamen Planungsgespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Schule und des Sportvereins. In diesem Gespräch werden alle relevanten Rahmenbedingungen der geplanten Zusammenarbeit geklärt, beispielsweise Inhalte des Angebots, organisatorische Abläufe oder personelle Zuständigkeiten. Die Ergebnisse werden in einem standardisierten Formular dokumentiert, das gleichzeitig als offizieller Antrag dient. Dieser Antrag muss von der Schule fristgerecht bis zum 15. April beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingereicht werden.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet anschließend eine sogenannte örtliche Programmgruppe. Diese setzt sich mindestens aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Staatlichen Schulamtes sowie einer Person aus dem organisierten Sport zusammen. Auf Grundlage der eingegangenen Anträge trifft diese Gruppe eine Auswahl der zu fördernden Kooperationen. Die Entscheidung wird den Beteiligten rechtzeitig vor den Sommerferien mitgeteilt. Im Falle einer Bewilligung erhalten Schule und Sportverein einen Kooperationsvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben und an das Schulamt zurückgesendet werden muss.
Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist die Qualität der angebotenen Sportmaßnahmen. Daher dürfen die Angebote ausschließlich von qualifizierten Personen geleitet werden. Dazu zählen ausgebildete und lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Trainerinnen und Trainer mit einer gültigen C-Lizenz in den Bereichen Breiten- und Freizeitsport, Kinder- und Jugendsport oder Sport im Ganztag. Auch Sportlehrkräfte oder Lehrkräfte mit entsprechender Übungsleiterlizenz kommen infrage. Zusätzlich ist für den Einsatz in der Schule ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sowie ein Nachweis über den bestehenden Masernschutz.
Um die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sicherzustellen, ist eine kontinuierliche Dokumentation der durchgeführten Stunden verpflichtend. Am Ende jedes Schulhalbjahres müssen die monatlichen Stundennachweise gesammelt beim zuständigen Staatlichen Schulamt eingereicht werden. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Förderrate. Eine sorgfältige und regelmäßige Dokumentation ist daher nicht nur formale Pflicht, sondern auch Voraussetzung für den Erhalt der finanziellen Unterstützung.
Da die Förderung nach drei Jahren endet, ist es sinnvoll, frühzeitig alternative Finanzierungsquellen zu erschließen. In der Praxis bieten sich hierfür verschiedene Möglichkeiten an, etwa Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, Unterstützung durch Fördervereine, Beiträge von Schulträgern oder Kommunen, Zuschüsse von Sportkreisen und Sportfachverbänden sowie Einnahmen aus Elternbeiträgen oder Sponsoringaktionen. Auch Kooperationen mit lokalen Unternehmen, Banken oder Sparkassen können eine wichtige Rolle spielen.
Insgesamt stellt das Förderprogramm eine wertvolle Grundlage für den Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen dar. Es bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern schafft auch einen klar strukturierten Rahmen für die Zusammenarbeit. Vereine, die sich frühzeitig mit den Anforderungen und Möglichkeiten auseinandersetzen, können von diesem Programm profitieren und ihre Angebote erfolgreich in den schulischen Alltag integrieren.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Wie komme ich an die Förderung?
Durch ein gemeinsames Planungsgespräch mit einer Schule und einen Antrag (über die Schule) bis zum 15. April beim Staatlichen Schulamt.
Wer stellt den Antrag?
Die Schule reicht den Antrag ein, nicht der Sportverein.
Wie viel Geld bekomme ich?
700 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
In zwei Raten pro Schuljahr – nach Einreichung der Stundennachweise.
Wer entscheidet über die Förderung?
Eine Programmgruppe aus Vertreter*innen des Schulamts und des organisierten Sports.
Wer darf das Angebot leiten?
Nur qualifizierte Übungsleiterinnen/Trainerinnen mit gültiger Lizenz oder entsprechend ausgebildete Lehrkräfte.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Lizenz, erweitertes Führungszeugnis und Masernschutz.
Was muss ich organisatorisch beachten?
Regelmäßige Durchführung des Angebots und Dokumentation aller Stunden.
Was passiert nach den drei Jahren Förderung?
Die Förderung endet – eine eigene Finanzierung muss organisiert werden.
Lohnt sich die Kooperation für meinen Verein?
Ja, vor allem zur Mitgliedergewinnung, Talentförderung und stärkeren Präsenz in der Kommune.
Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Zum Beispiel Kommunen, Fördervereine, Ganztagsmittel, Sponsoren oder Elternbeiträge.
Links für Interessierte:
Weitere Informationen zum Programm des LsbH und des hess. Kultusmisteriums stehen online zur Verfügung.
Hier geht es direkt zum Antragsformular.
Ebenso auszufüllen zwischen Verein und Schule die Kooperationsvereinbarung
Vorlage für den jeweiligen Stundennachweis.
Sportkreis Wiesbaden e.V.
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