Sanieren, modernisieren, durchstarten: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern
Der Bund stellt erneut 333 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Pro Projekt sind bis zu 8 Mio. Euro Förderung möglich. Sportvereine sollten jetzt ihre Kommunen ansprechen, das Förderportal ist seit dem 26. Oktober geöffnet.
Sportvereine aufgepasst: Das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) des Bundes steht bereit, um eure Kommunen bei der Sanierung von maroden Sportstätten finanziell zu unterstützen.
Am Montag, 26. Oktober, hat das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet.
Für den Projektaufruf 2026/2027 sind Mittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt. Das Geld ist Teil der sogenannten Sportmilliarde und bereits die zweite Phase des Programms. Schon Ende 2025 konnten sich Kommunen mit ihren Projekten bewerben, im Frühjahr 2026 hatte der zuständige Haushaltsausschuss des Bundestages 314 Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten.
Jetzt habt ihr erneut die Möglichkeit, über eure Kommunen Projekte einzureichen.
Wenn euer Verein also eine Sportstätte oder ein Vereinsheim nutzt oder besitzt, die dringend saniert werden sollte, dann meldet euch so bald wie möglich bei eurer Kommune, um den Projektantrag gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Wir erklären euch, wie das geht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile (also z.B. Bodenbeläge, Prellschutzwände) und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Das umfasst neben Gebäuden (wie z.B. Turnhallen, Schwimmbädern oder Funktionsgebäuden) auch Freibäder und Sportfreianlagen wie bspw. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb sie nach der Modernisierungsmaßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.
Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen kann ebenfalls gefördert werden.
Was alles im Rahmen der ersten Förderphase berücksichtigt wurde, könnt ihr hier nachlesen: Auftakt zur Sportmilliarde: So werden die Gelder verteilt
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind weiterhin nur Städte und Gemeinden (Kommunen).
Aber: Das bedeutet nicht, dass Sportvereine nichts tun können.
Sportvereine können und sollten ihre Kommunen auf das Förderprogramm ansprechen und Projekte vorschlagen. Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ohnehin in der Hand der Kommune. Aber die bisherige Förderphase hat gezeigt, dass auch vereinseigene Sportstätten Förderungen erhalten können, wenn die Kommune einen entsprechenden Antrag stellt und sich mit dem Verein abstimmt.
Wichtig zu beachten ist, dass der Verein die Förderung nicht selbst beantragen kann, sondern den Weg über die Kommune gehen muss. Sollte das Projekt des Vereins angenommen werden, müsste die Kommune das Geld dann an den Verein weiterleiten.
Wie wird gefördert?
Der Bund steuert zu jeder Projektförderung mindestens 250.000 Euro bei. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.
Aufgeteilt wird die Projektförderung folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent.
Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn bei der Kommune eine Haushaltsnotlage vorliegt. Dann beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent; der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent.
Während die Mittel aus dem Förderprogramm nicht mit anderen Förderungen des Bundes kombiniert werden können, haben Kommunen trotzdem die Möglichkeit, Förderprogramme der Länder gleichzeitig zu nutzen. Es ist also möglich, die Förderung des Bundes aus dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit Förderungen insbesondere aus Landesförderprogrammen zu kombinieren. Damit kann der Eigenanteil der Kommune weiter gesenkt werden.
Wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihr Interesse an einer Förderung eines Projekts bis zum 1. Februar 2027 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.
Das Portal der Förderzentrale ist seit dem 26. Oktober freigeschaltet und hier zugänglich:
Nutzungshinweise für das Portal findet ihr hier: Hinweise zur Nutzung der Förderzentrale Deutschland
Im ersten Halbjahr 2027 entscheidet dann erneut der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu dem Programm?
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, das das Projekt umsetzt, plant eine digitale Informationsveranstaltung zu dem Förderprogramm durchführen. Der Termin ist aktuell noch nicht bekannt.
Wenn ihr Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigt oder Fragen habt, bietet das Institut seit dem 26. Oktober eine Telefon-Hotline an, bei der ihr euch montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr melden könnt: 030 257679 450.
Schriftliche Anfragen zum Projektaufruf können unter Angabe des Betreffs „Projektaufruf 2026“ jederzeit an sks2026(at)pd-g.de gestellt werden.
Zudem gibt es FAQs zum Programm und zum Projektaufruf auf der Website des BBSR: FAQ zur Förderung im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)
Außerdem findet ihr hier eine ausführliche, anschauliche Präsentation aus zwei Informationsveranstaltungen des BBSR: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2025/2026 – Informationsveranstaltung (Auch diese Folien stammen aus der Infoveranstaltung zur Förderphase 2025/26 und können in Teilen veraltete Informationen enthalten).
Was sollte ich jetzt zu tun?
Wenn ihr ein Sportverband seid: Teilt den Projektaufruf mit euren Vereinen und macht sie auf die Möglichkeiten aufmerksam, dass ihre Kommunen bei Projekten zur Sanierung von Sportstätten gefördert werden können.
Wenn ihr ein Sportverein seid: Sprecht mit eurer Kommune über mögliche Projekte. Wenn euer Verein einen Investitionsbedarf für eine vereinseigene Sportstätte hat oder für eine Sportstätte, die sich in kommunaler Hand befindet, solltet ihr so bald wie möglich auf euren Bürgermeister, Landrat, Stadt- und Gemeinderat und die Verwaltungen zugehen, um sie von der Teilnahme am Verfahren für die Interessenbekundung zu überzeugen.
Auch solltet ihr eurer Kommune sagen, dass der Eigenanteil von mindestens 55 Prozent weiter reduziert werden kann, indem man die Förderung des Bundes mit weiteren Fördermitteln kombiniert. Insbesondere durch die Mittel, die den Ländern aus dem Ländersondervermögen zur Verfügung stehen, ergeben sich hier große Chancen, von diesem neuen Programm mit möglichst geringem kommunalen Eigenanteil zu profitieren.
Wenn ihr eine Kommune seid: Bereitet eure Projektanträge vor und reicht sie fristgerecht ein. Stimmt euch dabei mit den betroffenen Sportvereinen ab, um sicherzustellen, dass der Antrag die tatsächlichen Bedarfe der Vereine widerspiegelt.
Was unternimmt der DOSB?
Wir werden uns im politischen Berlin vor allem weiterhin dafür einsetzen, dass das Programm fortgeführt wird. Der Bund ist nicht in erster Linie dafür zuständig, den Breitensport zu fördern – das ist Aufgabe der Länder und Kommunen. Die bisherigen Förderphasen haben aber eindrucksvoll gezeigt, wie groß die Nachfrage nach dieser Unterstützung ist. Die Förderphase aus der ersten Runde des SKS-Programms war 22,5-fach überzeichnet, eingereicht worden waren mehr als 3.600 Projektanträge.
Das Ministerium und der Haushaltsausschuss haben mit dem Programm also einen Nerv getroffen. Das Geld, das hierüber verteilt wird, kommt direkt bei den Kommunen und bei den Sportvereinen an und erreicht damit Millionen von Menschen in ihrem Alltag. Sie sehen, dass sich durch lang überfällige Sanierungsmaßnahmen im Sport etwas tut im Land und dass bei ihnen vor der Haustür dank Fördermitteln vom Bund wichtige soziale Treffpunkte modernisiert werden.
Wir wissen, dass zahlreiche Sportstätten im ganzen Land auf eine dringend benötigte Sanierung und Modernisierung warten und werden uns weiter dafür einsetzen, dass der Sanierungsstau Stück für Stück abgebaut wird, damit Millionen von Sportvereinsmitgliedern ihrem Sport in modernen Sportstätten nachgehen können und Sportvereine einladende Treffpunkt für die Gesellschaft bleiben.