Investitionszuschüsse bewilligt
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
Baumaßnahmen
Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für Investitionszuschüsse.
In seiner Sitzung am 23. Januar 2025 hat der lsb h auch wieder entsprechende Anträge für Vereine im Sportkreis Wiesbaden auf Investitionszuschüsse bewilligt. Im einzelnen erhalten folgende Vereine Zuschüsse:
| Maßnahme | Verein | Zuschuss |
|---|---|---|
| Kauf von langlebigen Sportgeräten | Turnerbund Wiesbaden J.P. | 5.011,46 |
| Sanierung Schießstätte | Wiesbadener Schützen-Gesellschaft 1843/60 | 6.174,47 |
| Dachsanierung | Sportverein 1912 e.V. Mainz-Kostheim | 7.500,00 |
| Erwerb einer elektronischen Schießanlage | Schützenverein 1953 Bierstadt e.V. | 2.500,00 |
| Geräteschuppen | Tennis-Club 1994 in Wiesbaden e.V. | 537,25 |