Investitionszuschüsse bewilligt

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Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.

  1. Baumaßnahmen

    1. Bau- und Sanierungsmaßnahmen
      Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig. 

    2. Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
      Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.

  2. Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
    Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für Investitionszuschüsse.

In seiner Sitzung am 23. Januar 2025 hat der lsb h auch wieder entsprechende Anträge für Vereine im Sportkreis Wiesbaden auf Investitionszuschüsse bewilligt. Im einzelnen erhalten folgende Vereine Zuschüsse:

 

MaßnahmeVereinZuschuss
Kauf von langlebigen SportgerätenTurnerbund Wiesbaden J.P.

5.011,46

Sanierung SchießstätteWiesbadener Schützen-Gesellschaft 1843/60

6.174,47

DachsanierungSportverein 1912 e.V. Mainz-Kostheim

7.500,00

Erwerb einer elektronischen SchießanlageSchützenverein 1953 Bierstadt e.V.

2.500,00

GeräteschuppenTennis-Club 1994 in Wiesbaden e.V.

537,25