Investitionszuschüsse bewilligt
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
Baumaßnahmen
Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für Investitionszuschüsse.
In seiner Sitzung am 26. Juni 2025 hat der lsb h auch wieder entsprechende Anträge für Vereine im Sportkreis Wiesbaden auf Investitionszuschüsse bewilligt. Im einzelnen erhalten folgende Vereine Zuschüsse:
| Maßnahme | Verein | Zuschuss |
|---|---|---|
| Kauf von 4 mobilen Handballtoren für Spielfeste der G- und F-Jugend | Turngesellschaft Mainz-Kastel e.V. | 558,00 |
| Kauf neuer Billardtische 8x | Billard Verein Schierstein e.V. | 3.069,02 |
| Kauf von vier Jugend-Radballrädern | Radfahrverein Wanderlust Naurod 1923 e.V. | 3.350,00 |
| Fitnessgerät Swim-Speedo-Meter mit Swim-Analyser-Software | Schwimm-Club 1911 Wiesbaden e.V. | 347,48 |