Künstlersozialkasse
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den kürzlichen Austausch in der Gruppe der Sportkreise sowie rechtliche Änderungen zum 1. Januar 2025 haben wir zum Anlass genommen, unsere Informationen zur Künstlersozialkasse zu aktualisieren.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist seit 1. Januar 2025 Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Versicherten zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung.
Die weiteren und aktualisierten Informationen zur KSK finden Sie in gewohnter Weise auf unserer Internetseite: Steuertipps - Landessportbund Hessen e.V.
Mit freundlichen Grüßen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer
Andreas Klages
Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Fon 069-6789106