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Sportförderung

Der Landessportbund Hessen gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.

 

Die Mittel werden im Rahmen des Landessportbund Hessen-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Der Sportkreis hilft Ihnen einen Antrag zur Förderung auszufüllen und leitet diesen an die zuständigen Stellen beim Landessportbund Hessen (lsb h) weiter.

Förderungsprogramme

  1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen (ÜL)

    Ziel der Förderung ist der Einsatz von ausgebildeten Übungsleitern/innen zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden (Zeitstunden).
     

  2. Beschäftigung von Jugendleitern/innen

    Ziel der Förderung ist der Einsatz von ausgebildeten Jugendleitern in der allgemeinen Jugendarbeit und/oder in der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des lsb h. Sie arbeiten in den Mitbestimmungsgremien (Jugendausschüssen) der Sportvereine und organisieren überfachliche Angebote in den Bereichen Freizeitpädagogik, Freizeitsport, Jugendpolitik, Jugendkultur und Jugendsozialarbeit.
     

    Der Förderbetrag muss als Aufwandsentschädigung für den betreffenden Jugendleiter verwendet werden.
     

  3. Beschäftigung von Vereinsmanagern/innen (VM)

    Der Einsatz ausgebildeter Vereinsmanager/innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Sportvereinen des lsb h. Der Förderungsbeitrag muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden.
     

  4. Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

    Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
     

    Sowie Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs-und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab Euro 300,- ist zulässig.
     

  5. Sondermaßnahmen

    Das Präsidium des lsb h gewährt den Mitgliedsvereinen Sondermaßnahmen bei außergewöhnlichen Schadensfällen, für dringende Umweltmaßnahmen bzw. Erfüllung behördlicher Auflagen und im Rahmen der "Sozialen Offensive".

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht,
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden,

  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein,
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen,
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein,
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein,
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages.

Kontakt

Sportkreis Wiesbaden e.V.
Hagenauer Str. 47
65203 Wiesbaden

 

Tel: (0611) 74944