Energiehilfen des Landes Hessen für Vereine

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der Hessische Ministerpräsident und der Hessische Landtag haben Ende 2022 in Aussicht gestellt, die Energiepreisbremsen des Bundes durch ein Landesprogramm für Vereine zu ergänzen. Wir haben hierüber und über die umfangreiche politische Kommunikation zum Thema insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2022 regelmäßig berichtet.

 

Nun hat heute die Landesregierung das entsprechende Förderprogramm veröffentlicht:

 

Demnach können gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im lsb h sind, ab März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten, um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren. Diese Förderung greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Betrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden, die keiner Höchstfördergrenze unterliegt.

Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023. Ein Förderantrag kann also rückwirkend gestellt werden. Eine zweite Förderperiode (1. März bis 31. Dezember 2023) wird sich anschließen.

Antragsberechtigt sind neben lsb h-Mitgliedsvereinen auch der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Darüber hinaus wurde seitens der Landesregierung zugesagt, dass auch die lsb h-Mitgliedsverbände antragsberechtigt sind.

 

  • Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.
  • Der Antrag auf Energiehilfen kann ab dem 1. März 2023 ausschließlich digital über das Online-Formular unter der URL https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe eingereicht werden.

 

Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch Energiekosten berücksichtigt werden, die bei der Nutzung fremder Sportstätten entstehen.  Die Art des Energieträgers spielt dabei keine Rolle.

Die Einzelheiten zu Beantragung und Erhalt der Billigkeitsleistung, insbesondere die Berechnung der Mehrkosten sowie die zu erbringenden Nachweise, entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den detaillierten Ausführungen in den FAQs.

Richtlinie und FAQs finden Sie hier: https://innen.hessen.de/sport/energiehilfe

Für telefonische Fragen zur Energiehilfe stehen Ihnen zudem die auf dieser Internet-Seite aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung, schriftliche Anfragen können per E-Mail an das Postfach gerichtet werden.

 

lsb h-Präsidentin Juliane Kuhlmann würdigte kürzlich die umfassenden finanziellen Hilfsprogramme (Coronahilfen von Bund und vor allem Land Hessen, Qualifizierungsoffensive des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS), Restart-Programm des DOSB, Bundesenergiepreisbremsen) für den Sport (auch) in Hessen. Das aktuelle Landesprogramm der Energiehilfen für Vereine setzt diese Maßnahmenreihe nun fort: „Sport und Politik können den Vereinen zwar nicht alle Sorgen nehmen, aber die Botschaft ist klar: Unsere Vereine gehen nicht alleine durch die aktuell schwierigen Zeiten, in denen so viele Probleme gelöst werden müssen“.

Die Pressemitteilung des lsb h vom 27. Januar 2023 finden Sie hier: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/kommunikation-und-marketing/pressemitteilungen/pressemeldung/sportfoerderung-mehr-finanzielle-mittel-vom-land-hessen/

Die Pressemitteilung des Landes Hessen vom heutigen Tag finden Sie hier: https://hessen.de/presse/vereine-koennen-hilfe-zum-ausgleich-von-energie-mehrkosten-beantragen

 

Der Landessportbund Hessen wird auf seiner Internetseite über das aktuelle Energiehilfen-Programm informieren und unsere Sonder-Internetseite https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/ entsprechend aktualisieren.

Wir prüfen zudem, in Kooperation mit dem HMdIS Online-Informationsangebote aufzulegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Klages

 

 

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

Hauptgeschäftsführer