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Beitragsservice will Schreiben an Vereine anpassen

Einsatz des Landessportbundes Hessen zahlt sich aus / Rückmeldung von Vereinen wichtig

Beschäftigen Vereine nur ehrenamtliche Mitarbeitende, sind ihre Vereinsheime, Sporthallen oder Geschäftsstellen vom Rundfunkbeitrag befreit. Dennoch hatten zahlreiche hessische Sportvereine im vergangenen Jahr ein Schreiben des Beitragsservice (früher: GEZ) erhalten. "Darin fand sich weder ein Hinweis auf die entsprechende Ausnahmenregelung noch die Möglichkeit, diesen Grund bei einem Antrag anzugeben", sagt Andreas Klages, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Hessen (lsb h). Nun ist endlich Bewegung in die Sache gekommen!

Das hat auch mit Hessens "Entbürokratisierungsminister" Manfred Pentz zu tun. An den nämlich hatte sich Klages in Vertretung des Landessportbundes gewandt, nachdem eigene Hinweise und Rückfragen beim Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ohne konkrete Ergebnisse geblieben waren. "Wer sich engagiert und etwas Gutes für die Gesellschaft macht, der soll vom Staat unterstützt und nicht in die Irre geführt werden", ist Pentz überzeugt. Mit Blick auf den aktuellen Vorgang sagte er auf Medienanfrage: "Da sollen gemeinnützige Vereine zu Zahlungen verleitet werden, die sie gar nicht leisten müssen. Das hat doch was von einem Enkeltrick."

"Wir freuen uns, dass sich der Minister dieser Thematik angenommen hat und dass nicht zuletzt die mediale Berichterstattung Bewegung in die Sache gebracht hat", sagt Klages. Nun nämlich hat ein Sprecher des Beitragsservices angekündigt, dass das Schreiben im Verlauf des Septembers angepasst werden soll. Die Informationen seien bereits jetzt auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de einsehbar.

"Sich für die Belange unserer 7.400 hessischen Sportvereine einzusetzen, ist eine wichtige Aufgabe des Landessportbundes. Ich möchte deshalb alle Vereinsvertreter*innen ermutigen, sich in ähnlichen Fällen an uns zu wenden. Wir sammeln solche Vorgänge und agieren, wenn wir sehen, dass es sich um übergreifende Probleme handelt", so Klages.

Mit Blick auf das neu aufgesetzte Schreiben des Beitragsservice stellt er klar: "Noch wissen wir nicht, wie genau es formuliert sein wird. Ich finde es deshalb wichtig, dass wir unsere Vereine auch selbst über den Sachverhalt aufklären." Der Landessportbund stellt deshalb nochmals klar: Betriebsstätten von Vereinen, die ausschließlich Ehrenamtliche oder Ein-Euro-Jobber beschäftigen, sind nicht anmeldepflichtig, die Zahlung eines Rundfunkbeitrags ist entsprechend nicht vorgesehen. Betroffenen Vereinen, denen das nicht bewusst war und die aktuell Gebühren abführen, rät der lsb h, sich direkt mit dem Beitragsservice in Verbindung zu setzen. Sollte es Probleme geben, ist die zweite Anlaufstelle klar: der lsb h!

Artikel in Sport in Hessen, Ausgabe 09, vom 07.09.2024

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