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Energiekostenhilfen des Bundes - Aktuelle Informationen

ENERGIEKOSTENHILFEN DES BUNDES – INFORMATIONEN DES DOSB (Stand 17. Januar 2023)

„Nachdem wir uns im vergangenen Jahr intensiv um die Aufnahme von Sportvereinen bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung bemüht haben, möchten wir Ihnen/Euch gerne den aktuellen Sachstand zu eben diesen mitteilen. Eine detaillierte und aktuelle Beschreibung zu spezifischen Fragen finden Sie bei uns auf der Homepage.

 

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekund*innen im Dezember beschlossen. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um. In einem weiteren Schritt wird ab März 2023 mit Rückwirkung der Monate Januar und Februar eine Gas- und Strompreisbremse in Kraft treten. Die Preisbremsen wirken für das Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt. Für die Bundeshilfen „Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden“ sowie die „Gas- und Strompreisbremse“ müssen keine Anträge gestellt werden. Die notwendigen Berechnungen finden bei den Versorgern statt.

 

In den vergangenen Wochen haben wir vermehrt Rückfragen erhalten, ob Sportvereine bei den Entlastungen auch berücksichtigt werden. In den Gesetzestexten und -begründungen wird bei allen drei Bundeshilfen von einer Entlastung aller Letztverbrauchenden gesprochen:

 

 

Als Letztverbrauchende werden „natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen“ (§ 3 Nr. 25 EnWG) definiert. Auf Grundlage dessen können grundsätzlich auch Sportvereine bei allen drei Entlastungspaketen partizipieren und profitieren.

 

Um die mögliche Entlastung von Sportvereinen darzustellen, haben wir eine Beispielrechnung der Gas- und Strompreisbremse auf Basis eines durchschnittlichen Verbrauchs berechnet. Die Höhe der Entlastung ist vom jeweiligen Energieverbrauch, von den Preisen für Strom und Gas, aber auch von möglichen Einsparungen abhängig. Die Beispielrechnung der Entlastungen von Gas und Strom für einen durchschnittlichen Sportverein stellt sich wie folgt dar:

 

Gaspreisbremse

Kosten ohne Entlastungen: 15.200 Euro

Kosten mit Gaspreisbremse: 10.720 Euro

Entlastung 2023: 4.480 Euro

+ einmalige Dezemberentlastung (2022): 1.266 Euro

________________________________________

Entlastung Gas: 5.746 Euro

(Annahmen: Gasverbrauch pro Jahr 80.000 kwH, Gaspreis 19 ct/kwH)

Hinweis: Kann durch Energiesparmaßnahmen der Gasverbrauch um 20 Prozent reduziert werden, spart dies in der Beispielrechnung in 2023 weitere 3.040 Euro.

 

Strompreisbremse

Kosten ohne Entlastungen: 11.500 Euro

Kosten mit Strompreisbremse: 9.660 Euro

__________________________________________

Entlastung Strom: 1.840 Euro

(Annahmen: Stromverbrauch pro Jahr 23.000 kwH, Strompreis 50 ct/kwH)

Hinweis: Kann durch Energiesparmaßnahmen der Stromverbrauch um 20 Prozent reduziert werden, spart dies in der Beispielrechnung in 2023 weitere 2.300 Euro.

___________________________________________

 

Gesamtentlastung für den Sportverein: 7.586 Euro“

 

Facebook: www.facebook.com/lsbh.de | Twitter: www.twitter.com/lsb_hessen | Instagram: www.instagram.com/lsb_hessen

Präsidentin des Landessportbundes Hessen e.V.: Juliane Kuhlmann
Vizepräsident*innen: Dr. Frank Weller, Ralf-Rainer Klatt, Malin Hoster, Katja Köhler-Nachtnebel, Annika Mehlhorn, Helmut Meister, Uwe Steuber

Kontakt

Sportkreis Wiesbaden e.V.
Hagenauer Str. 47
65203 Wiesbaden

 

Tel: (0611) 74944