Bestandserhebung steht an

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Bild zur Meldung: Bestandserhebung steht an

Das Jahr 2022 geht in den Endspurt und wie jedes Jahr steht die Meldung der Vereinsmitglieder im Rahmen der elektronischen Bestandserhebung (eBE) bevor.

Der Erfassungszeitraum für die elektronische Bestandserhebung 2023 beginnt am Donnerstag, den 15. Dezember 2022. Zu diesem Termin erfolgt die Freischaltung in der Vereinsdatenbank des lsb h, sodass die Vereinsmitglieder darin erfasst werden können. Die Verantwortlichen müssen dabei alle aktiven und passiven Mitglieder zum Stichtag 1. Januar 2023 melden. Bis zum Ende der Abgabefrist am 15. Januar 2023 müssen alle Vereine ihre Mitgliedszahlen übermittelt haben.

 

Änderungen bei Verbänden prüfen

In Vorbereitung auf die Bestandserhebung sollten die Beauftragten bereits jetzt prüfen, ob es bei den angemeldeten Verbänden Änderungen gegeben hat. Der aktuelle Status der angemeldeten Verbände findet sich in der Vereinsdatenbank unter der Rubrik "Fachverbände Mitgliedschaft". Dort werden auch die Formulare zu An- und Abmeldungen von Fachverbänden bereitgestellt. Gibt es Änderungen, müssen diese Formulare vor der Bearbeitung der Bestandserhebung ausgefüllt an den Geschäftsbereich Vereinsmanagement des Landessportbundes gesendet werden.

Noch ein Hinweis: Unter der Rubrik "Vorstand" müssen sämtliche Mitglieder des Vorstandes nach § 26 BGB erfasst werden. Auf der Startseite der Vereinsdatenbank sind Hilfestellungen zur Bearbeitung der Bestandserhebung hinterlegt.