Förderrichtlinie für die Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) fördert Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
Förderbereiche:
1. Regenerative Wärmeerzeugung / energiesparende Heizungsanlagen / Solarstromspeicher*
2. Wassersparende Sanitäranlagen inkl. Anforderungen der Trinkwasserverordnung*
3. Raumlüftungen der Duschräume*
4. Thermische Solaranlagen*
5. Wärmeschutzmaßnahmen*
6. Energiesparende Beleuchtungsanlagen*
7. Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen*
8. Heizöllagerstätten*
9. Brandschutzmaßnahmen*
10. Sicherheitsmaßnahmen*
* Es gelten die unter Anlage 1-10 zusätzlich aufgeführten Förderungsbedingungen


Förderumfang:
Landessportbund Hessen e.V., Geschäftsbereich Sportinfrastruktur,
pro Förderung aus dem Punkt 1 (vgl. Anlage 1)                        bis zu 2.000,- Euro
pro Förderbereich aus den Punkten 2-10 (vgl. Anlage 2-10)     bis zu 500,- Euro

 

Allgemeine Fördervoraussetzungen:
a) Erfüllung der satzungsmäßigen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden.
b) Nachweis der Gemeinnützigkeit.
c) Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren.
d) Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrags.
e) Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsbereich Sportinfrastruktur, Tel. 069 / 6789 416.
f) Terminvereinbarung für die Durchführung einer kostenfreien vor Ort Beratung in der Sportanlage des Vereins durch den lsb h (sofern nicht bereits erfolgt).
g) Übersendung folgender Daten durch den Verein: Verbrauchsdaten der Sportanlage (Wasser, Strom, Heizenergie) der vergangenen 3 Jahre, das aktuelle Schornsteinfegermessprotokoll sowie eine Gebäudegrundflächenaufstellung.
Bitte beachten Sie: Diese Daten sind Voraussetzung für einen Auswertungsbericht und eine evtl. Förderung.
h) Kostenfreie Beratung vor Ort in Ihrem Verein durch den lsb h (sofern nicht bereits erfolgt).
i) Übersendung eines formlosen Antrags durch den Verein mit Angebot(en) einer Fachfirma.
j) Nach Eingang des vollständigen Antrags erhält der Verein einen Zwischenbescheid mit der vorzeitigen Genehmigung auf Durchführungsbeginn der Maßnahme – jedoch ohne Rechtsanspruch auf die Förderung.
k) Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme. Die Abrechnung muss mittels beigefügtem „Formblatt Abrechnung“ und Rechnung vorliegen.
l) Mitgliedsvereine mit vereinseigenen Sportanlagen oder ersatzweise der Nachweis, einer Vertragsvereinbarung der mindestens 25-jährigen Nutzung. (Bei einer Fördersumme von bis zu 1.000,00 Euro ist lediglich eine Nutzungsvereinbarung erforderlich, nicht jedoch eine Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren.)

Sonstige Hinweise:
m) Eine zusätzliche Förderung des Landessportbundes Hessen e.V. aus dem Programm „Investitionszuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen“ bis zu 25% der Investitionskosten, soweit ein abrufbares Vereinsguthaben im Vereinsförderungsfonds vorhanden ist, ist möglich. (Ansprechpartnerinnen: Geschäftsbereich Vereinsmanagement,
Miriam Wollmann, Tel. 069 / 6789 290 oder per Mail oder Christiane Göckel, Tel. 069 / 6789 264 oder per Mail )
n) Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein und es soll ein finanzieller Eigenanteil des Vereins von mindestens 25 % der Gesamtkosten gewährleistet sein. Bei einer Unterschreitung werden die Sonderfördermittel entsprechend reduziert.
o) Weitere Förderungen durch Kommunen und Kreise sind möglich und auf dem beigefügten „Formblatt Abrechnung“ auszuweisen.
p) Die Firma Frenger Systemen BV fördert den Einbau von Deckenstrahlungsheizungen (Frenger Produkte).    Abhängig von der installierten Leistung / 20,- Euro / KW installierter Leistung
*1 Es gelten gesonderte Fördervoraussetzungen (vgl. Anlage 11) und Höchstgrenzen pro Maßnahme 
q) Die Mainova AG fördert im Versorgungsgebiet der Mainova AG Maßnahmen aus dem Mainova „Klima Partner Programm“
*1 Es gelten gesonderte Fördervoraussetzungen
*2 Es gelten unterschiedliche Höchstgrenzen pro Maßnahme
Bitte richten Sie Ihre Antragstellung für das Sonderförderprogramm „Klimaschutz- und Kosteneinsparung in Sportvereinen“ des Landessportbundes Hessen e.V. an den:
Landessportbund Hessen e.V.
Geschäftsbereich Sportinfrastruktur
Malik Walters
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069 / 6789 330
E-Mail:

 

Nähere Informationen können Sie dem Ablaufplan entnehmen. Bitte beachten sie ggf. auch die Anlagen zu diesem Artikel.