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GEMA-Vertrag verlängert

Sportvereine dürfen weiterhin für Vielzahl an Veranstaltungen kostenfrei Musik nutzen

Viele Veranstaltungen in Sportvereinen sind ohne Musik undenkbar. Die Stimmung auf einem Sommerfest würde leiden, wenn beliebte Hits fehlen würden. In manchen Sportarten wie Tanzen wäre ein Training gar nicht möglich, weil Musik integraler Bestandteil ist. Eine große Rolle spielt sie aber auch bei Wettkämpfen. Teams laufen mit Musik ein, in Pausen erheitert sie das Publikum. Damit die rund 7.400 hessischen Vereine Songs für viele Anlässe kostenfrei nutzen können, hat der Landessportbund Hessen (lsb h) einen Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA angeschlossen, der kürzlich bis Ende 2025 verlängert wurde. 

"Dieser Vertrag ist elementar wichtig für unsere Verein", sagt Steffen Kipper, Geschäftsbereichsleiter Vereinsmanagement des lsb h, der Gebühren für seine rund 7.400 Vereine bezahlt und sie dadurch finanziell erheblich entlastet. "gäbe es den Vertrag nicht, wären die Kosten und der administrative Aufwand immens, weil jede Veranstaltung vom Verein einzeln bei der GEMA angemeldet und Nutzungsgebühren entrichtet werden müssten." Der Vertrag ist Teil des GEMA-Gesamtvertrags des Deutschen Olympischen Sportbundes (DSOB), den es bereits seit fast 50 Jahren gibt. Seitdem wurde die List der abgegoltenen Veranstaltungen kontinuierlich erweitert. "Der lsb h hat sich immer wieder erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich Entwicklungen im organisierten Sport im Sinne unserer Vereine auf den GEMA-Gesamtvertrag auswirken", sagt Kipper mit Blick auf die immer populärer gewordenen Kurse, die nachträglich in die Liste aufgenommen wurden.

Gebühren kontinuierlich gestiegen

Heute können Vereine für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen Musik nutzen - ohne dies zuvor anmelden zu müssen. Hierzu zählen Jahres- und Monatsversammlungen, Vortragsabende, große Vereinsfeiern (z.B. Sommerfest) sowie Trainings und Wettbewerbe in jenen Sportarten, bei denen Musik integraler Bestandteil ist. Zudem dürfen Sportveranstaltungen im Amateurbereich musikalisch umrahmt werden, sofern maximal 1.000 Zuschauer*innen vor Ort sind. Nicht auf der Liste aufgeführte Veranstaltungen müssen Vereine mindestens drei Tage vor Beginn bei der GEMA melden. Die Gebühren müssen sie selbst bezahlen, erhalten aber einen 20-prozentigen Rabatt. "Sämtliche Musiknutzungen können leider nicht über den Pauschalvertrag abgegolten werden. Das wäre nicht finanzierbar.", erläutert Kipper. Die GEMA-Gebühren sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und liegen bei rund 250.000 Euro pro Jahr. Statt 0,09 Cent pro Mitglied zahlt der lsb h seit diesem Jahr 0,12 Cent pro Mitglied.

Artikel in Sport in Hessen, Ausgabe 01, vom 25. Januar 2025  

Kontakt

Sportkreis Wiesbaden e.V.
Dilthey Str. 3a
65203 Wiesbaden

 

Tel: (0611) 74944